
Was kostet ein Bauherrenvertreter?
Honorarmodelle, AHO-Sätze, Gegenrechnung · Lesezeit 9 Minuten
Was ein Bauherrenvertreter kostet, kurz erklärt
Ein Bauherrenvertreter kostet als Vollmandat typischerweise einen mittleren einstelligen Prozentsatz der anrechenbaren Baukosten, degressiv mit der Projektgröße, wahlweise als Pauschale je Phase oder als Zeithonorar für abgegrenzte Aufgaben. Die Honorartafel des AHO-Hefts Nr. 9 nennt für die Grundleistungen der Projektsteuerung rund drei bis vier Prozent bei 15 bis 20 Millionen Euro und rund zwei Prozent bei 50 Millionen; unterhalb von 15 Millionen wird nach Zeitaufwand kalkuliert, in der Praxis vier bis sechs Prozent. Die Projektleitung kommt gesondert hinzu. Eine verbindliche Gebührenordnung gibt es nicht; Bauherrenvertretung ist keine Leistung nach HOAI.
Der Satz allein sagt wenig. Er hängt vom Leistungsumfang ab, von der Komplexität des Vorhabens und davon, worauf er sich bezieht. Und er ist erst dann beurteilbar, wenn man ihn gegen das stellt, was er verhindert: Vergabepreise ohne Wettbewerb, durchgewunkene Nachträge, Bauzeitverlängerung und Mängel nach der Abnahme.
Prozent, Pauschale oder Zeit
Warum ein Prozent und warum vier
Leistungsumfang. Ein Vollmandat über Projektvorbereitung, Planung, Vergabe, Ausführung und Abschluss liegt am oberen Ende; einzelne Phasen liegen anteilig darunter. Das AHO-Heft Nr. 9 verteilt das Honorar auf fünf Projektstufen: 19 Prozent Projektvorbereitung, 21 Prozent Planung, 22 Prozent Ausführungsvorbereitung, 30 Prozent Ausführung, 8 Prozent Projektabschluss. Der größte Anteil entfällt auf die Ausführung, weil dort Nachträge, Termine und Qualität laufend zu prüfen sind.
Projektgröße. Der Satz ist degressiv. Der Steuerungsaufwand wächst nicht linear mit dem Bauvolumen: Ein Wohnungsbau mit 40 Einheiten braucht nicht viermal so viele Besprechungen wie einer mit zehn. Kleine Vorhaben liegen deshalb bei fünf bis sechs Prozent und mehr, große bei rund zwei.
Komplexität. Das AHO-Heft Nr. 9 unterscheidet Projektklassen nach Schwierigkeitsgrad; drei von fünf tragen Tafelwerte. Ein Bestandsumbau unter laufendem Betrieb, ein Sonderbau mit Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO oder ein Vorhaben mit vielen Beteiligten liegt höher als ein Neubau auf freiem Grundstück.
Laufzeit. Seit der sechsten Auflage von Mai 2025 sind die Tafelwerte erstmals mit Orientierungswerten zur Projektlaufzeit verknüpft. Zieht sich ein Projekt, steigt der Aufwand der Steuerung, ohne dass die Baukosten steigen. Das ist der Grund, warum Prozentsätze allein bei langen Projekten zu kurz greifen.
Was die Tafel für die Projektsteuerung nennt
Die Tafel gilt für die Grundleistungen der Projektsteuerung in den Projektklassen II bis IV; Klasse II liegt rund ein halbes Prozent darunter, Klasse IV darüber. Zwischenwerte werden linear interpoliert. Unterhalb von 15 Millionen Euro enthält die Tafel seit der sechsten Auflage keine Werte mehr, dort wird nach Zeitaufwand kalkuliert. Die ältere Tafel von 2014 zeigt, wie die Kurve darunter verläuft: rund 4,4 Prozent bei 5 Millionen, 5,3 Prozent bei 2 Millionen, 5,9 Prozent bei einer Million.
Projektleitung ist nicht enthalten. Überträgt der Bauherr zusätzlich Projektleitungsaufgaben, sind sie nach dem AHO-Heft gesondert nach Zeitaufwand zu vergüten. Der Verrechnungssatz für Projektleiter liegt bei 18.000 bis 23.000 Euro im Monat oder 1.000 bis 1.300 Euro am Tag, Stand 1. Quartal 2025. Dazu kommen pauschal fünf Prozent Nebenkosten. Bauherrenvertretung mit Vollmacht ist genau diese Kombination aus Steuerung und Leitung.
Wie es bei kleineren Projekten läuft
Für Projekte unterhalb von 15 Millionen Euro und für die Projektklassen I und V verweist das AHO-Heft Nr. 9 auf die Honorierung nach Zeitaufwand (§ 5). Zwei Formen sind vorgesehen: das Abrechnungshonorar nach tatsächlich erbrachten und dokumentierten Zeiteinheiten, und das Pauschalhonorar auf Basis eines vorab geschätzten Personaleinsatzes. Das Pauschalhonorar bleibt nach § 4 unverändert, auch wenn der Aufwand später anders ausfällt; ändert der Auftraggeber die Projektanforderungen, wird der Mehr- oder Minderaufwand nachvergütet.
Ohne eigene Vereinbarung gelten die Mittelwerte der folgenden Verrechnungssätze, ohne Umsatzsteuer und ohne Nebenkosten:
Marktüblich läuft es so: Das Büro stellt eine Personaleinsatzplanung über die Laufzeit auf, also wer mit welchem Anteil seiner Arbeitszeit in welcher Projektstufe eingesetzt ist, multipliziert mit den Verrechnungssätzen und bietet das Ergebnis als Pauschale je Projektstufe an. Zur Vergleichbarkeit wird die Pauschale meist zusätzlich als Prozentsatz der Baukosten ausgewiesen; in der Praxis landen Vollmandate zwischen 5 und 15 Millionen Euro so bei vier bis sechs Prozent, kleinere Vorhaben darüber. Dazu kommen pauschal fünf Prozent Nebenkosten. Für abgegrenzte Einzelaufgaben, etwa die Prüfung eines GU-Vertrags, wird nach Zeit mit einer Budgetobergrenze abgerechnet. Der Zahlungsplan folgt den Projektstufen, und wenn sich die Laufzeit gegenüber der Vereinbarung verlängert, wird das Honorar angepasst.
Eine Personaleinsatzplanung für ein Wohnbauprojekt mit 8 Millionen Euro Baukosten und 24 Monaten Laufzeit könnte so aussehen, mit Mittelwerten der AHO-Sätze:
Das ist eine Modellrechnung mit offengelegten Annahmen, kein Angebot. Sie zeigt, warum die Prozentsätze bei kleineren Projekten steigen: Die Mindestbesetzung eines Projekts sinkt nicht im gleichen Maß wie die Baukosten. Ob Bauherrenvertretung mit Vollmacht dabei ist, entscheidet über den Anteil der Projektleitung, und damit über den größten Posten.
Wo das Honorar wieder hereinkommt
Entscheidend ist nicht der Satz, sondern was er verhindert. Vier Hebel, jeder für sich in der Größenordnung des Honorars oder darüber:
Vergabepreise. Ein Generalunternehmer liegt gegenüber der Summe der Einzelvergaben üblicherweise 10 bis 15 Prozent höher. Wer mit Steuerung einzeln vergibt oder den GU-Vertrag vor der Unterschrift prüfen lässt, setzt hier an. Den Vergleich führen wir in Generalunternehmer oder Bauherrenvertretung? aus.
Nachträge. Ein Nachtrag ist dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen. Ohne Prüfung wird er bezahlt, mit Prüfung wird er verhandelt, gekürzt oder abgelehnt. Wo die Kosten entstehen, zeigt eine Untersuchung der Hertie School (Kostka, 2015): 119 abgeschlossene deutsche Großprojekte lagen im Mittel 73 Prozent über der ursprünglichen Kostenschätzung, als Hauptursachen nennt die Studie Planungsdefizite und fehlende Kontrolle. Öffentliche Großprojekte sind nicht auf ein privates Vorhaben übertragbar; die Richtung stimmt trotzdem.
Bauzeit. Jeder Monat Verzug kostet Zwischenfinanzierung, entgangene Miete oder verschobenen Verkauf und Vorhaltekosten der Baustelle. Terminsteuerung ist die Leistung, die am wenigsten sichtbar ist und am meisten spart.
Mängel. Ein Mangel, der vor der Abnahme auffällt, ist Sache des Unternehmers. Einer, der danach auffällt, ist ein Rechtsstreit mit offenem Ausgang. Abnahmevorbereitung und Mängelverfolgung sind deshalb keine Formalität, sondern die letzte Stelle, an der das Honorar verdient wird.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, ein Wohnungsbau mit 8 Millionen Euro anrechenbaren Baukosten und ein Vollmandat aus Projektsteuerung und Projektleitung zu fünf Prozent: 400.000 Euro Honorar über die gesamte Laufzeit. Gegenrechnung: Ein einziger vermiedener oder gekürzter Nachtrag von fünf Prozent der Baukosten deckt das Honorar vollständig. Ein GU-Zuschlag von zehn Prozent, den die Einzelvergabe mit Steuerung ganz oder teilweise vermeidet, entspräche 800.000 Euro. Ein Monat weniger Bauzeit entspricht bei diesem Volumen einem fünfstelligen Betrag an Finanzierungs- und Vorhaltekosten.
Diese Rechnung ist eine Modellrechnung mit den oben genannten Spannen, kein Projektergebnis. Sie zeigt das Verhältnis, nicht das Ergebnis: Ein Honorar im einstelligen Prozentbereich tritt gegen Positionen an, die einzeln größer sind als es selbst. In aller Regel trägt sich professionelle Steuerung deshalb selbst. Ob sie es für ein konkretes Vorhaben tut, lässt sich vor der Beauftragung überschlagen, und man sollte es tun.
Worauf es im Honorarvertrag ankommt
Wie wir das Honorar offenlegen
Wir legen das Verhältnis von Honorar und Hebel vor der Beauftragung offen und sagen es, wenn es für ein Vorhaben nicht trägt. Wir treten regelmäßig selbst als Bauherr auf, mit eigenem Kapital im Risiko, und wissen deshalb, was ein Nachtrag kostet, den niemand geprüft hat.
Als Bauherrenvertretung in München und Bayern bieten wir Vollmandate, einzelne Phasen und Einzelaufgaben wie die Prüfung eines GU-Vertrags an. Was die Rolle im Einzelnen umfasst, steht in Was macht ein Bauherrenvertreter?
Was Auftraggeber dazu fragen
Wie wird das Honorar für eine Bauherrenvertretung berechnet?
Meist als Prozentsatz der anrechenbaren Baukosten nach DIN 276: nach der AHO-Honorartafel rund drei bis vier Prozent für die Projektsteuerung bei 15 bis 20 Millionen Euro, degressiv bei größeren und höher bei kleineren Projekten, die Projektleitung gesondert nach Zeit. Alternativ als Pauschale je Projektstufe oder als Zeithonorar mit Budgetobergrenze. Die Bezugsgröße sollte auf die Kostenberechnung festgeschrieben werden.
Gehört das Honorar zu den Baunebenkosten?
Ja. Nach DIN 276 fallen Projektleitung und Projektsteuerung in die Kostengruppe 710, Bauherrenaufgaben. Das Honorar ist damit Teil der Baunebenkosten und in einer vollständigen Kostenplanung von Anfang an enthalten.
Wie hoch sind die Stundensätze nach AHO?
Das AHO-Heft Nr. 9 nennt Monats- und Tagessätze, keine Stundensätze. Für Projektleiter sind es 1.000 bis 1.300 Euro am Tag, umgerechnet rund 125 bis 160 Euro je Stunde, für Projektbearbeiter 700 bis 1.000 Euro am Tag. Stand 1. Quartal 2025, ohne Umsatzsteuer und Nebenkosten; ohne Vereinbarung gelten die Mittelwerte. Am Markt werden für erfahrene Projektsteuerer je nach Region und Aufgabe auch Stundensätze bis etwa 200 Euro aufgerufen.
Wie wird bei Projekten unter 15 Millionen Euro abgerechnet?
Nach Zeitaufwand, entweder als Abrechnungshonorar nach dokumentierten Stunden oder als Pauschale aus einer Personaleinsatzplanung: Wer ist mit welchem Anteil über welche Laufzeit eingesetzt, multipliziert mit den AHO-Verrechnungssätzen. Die Pauschale wird meist zusätzlich als Prozentsatz der Baukosten ausgewiesen und liegt bei Vollmandaten in der Praxis bei vier bis sechs Prozent, bei sehr kleinen Vorhaben darüber.
Gilt die HOAI für Bauherrenvertretung?
Nein. Die HOAI regelt Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren. Projektsteuerung und Bauherrenvertretung sind darin nicht enthalten. Das Leistungsbild und unverbindliche Honorarempfehlungen liefert das AHO-Heft Nr. 9.
Lohnt sich ein Bauherrenvertreter bei kleinen Projekten?
Dann meist nicht als Vollmandat, sondern für einzelne Aufgaben: die Prüfung des Vertrags vor der Unterschrift, die Begleitung der Vergabe, die Abnahme. Als Faustregel: Sobald mehrere Vergaben, ein Genehmigungsverfahren und ein Budget im siebenstelligen Bereich zusammenkommen, rechnet sich die Rolle auch als Vollmandat.
Was kostet die Prüfung eines GU-Vertrags?
Sie wird üblicherweise nach Zeit oder als Pauschale abgerechnet und hängt vom Umfang des Leistungsverzeichnisses ab. Gemessen an dem, was ein einziger offener Punkt im Vertrag später als Nachtrag kostet, ist sie die günstigste Leistung im gesamten Projekt.
Quellen: AHO-Heft Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 6. Auflage 2025, §§ 4 bis 6 mit Honorartafel und Verrechnungssätzen · AHO-Heft Nr. 9, 4. Auflage 2014, Honorartafel (Werte unter 15 Millionen Euro) · DIN 276:2018-12, Kostengruppe 710 · HOAI 2021 · Kostka, G. (2015): Großprojekte in Deutschland, Hertie School of Governance. Stand: 09/2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Honorarberatung im Einzelfall.
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